Siehe Bemerkung 1) zur Tabelle 2-7:

Verdnnungsmittel Typ B darf jeweils durch Verdnnungsmittel Typ A ersetzt werden. Der Siedepunkt des Verdnnungsmittels Typ B muss mindestens 60 C hher sein als die SADT des organischen Peroxids.

Anmerkung der BAM: in den Technischen Vorschriften der ICAO steht dieses Peroxid im Gegensatz zu den UN-Modellvorschriften (dort Verdnnungstyp B) mit dem Eintrag Verdnnungsmittel Typ A. Da aber die Funote 25, welche sich auf das Verdnnungsmittel Typ B bezieht und in den UN-Modellvorschriften ebenfalls Typ B angegeben ist, wird davon ausgegangen, dass hier Verdnnungsmittel Typ B gemeint ist.